Sie haben noch Fragen zu Ihrem Eintritt in die reformierte Kirche?

Wir stehen Ihnen gerne via Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch 031 340 24 24 zur Verfügung.

Die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen finden Sie hier bereits in der Liste.

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um selbständig in die Kirche einzutreten. Vorher stellen die Inhaber der elterlichen Sorge das Eintrittsgesuch.
  • Sie dürfen nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Landeskirche sein. Das heisst, Sie müssten vorgängig aus Ihrer römisch- oder christkatholischen Gemeinde austreten.
  • Hingegen ist es möglich, sowohl unserer Landeskirche als auch der lutheranischen Gemeinde, einer evangelischen Gemeinschaft oder einer evangelischen Freikirche anzugehören.
     

  • Als Kirchenmitglied erhalten Sie in Ihrer Kirchgemeinde kostenlose Dienstleistungen wie Taufe, Religionsunterricht, Konfirmation, Trauung und Trauerfeier.
  • Sie können Taufzeuge eines Täuflings sein (Von zwei Taufzeugen sollte in der Regel mindestens eine Person reformiert sein).
  • Sie können in Ihrer Kirchgemeinde an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen (ab 18 Jahren, im Kanton Jura ab 16 Jahren)
  • Sie können Ämter in Ihrer Kirchgemeinde, in Ihrem kirchlichen Bezirk und in der Landeskirche übernehmen (ab 18 Jahren).

  • Als Mitglied bezahlen Sie Kirchensteuern. Diese werden aufgrund Ihrer Steuerveranlagung berechnet und vom Kanton eingezogen. Die Kirchensteuersätze werden von der Kirchgemeindeversammlung bestimmt (also auch von Ihnen).
  • Gehört Ihr Partner oder Ihre Partnerin einer anderen Religion oder Landeskirche an, werden die Kirchensteuern anteilmässig erhoben

  • Falls Sie bereits getauft sind: Die Taufe bleibt weltweit und lebenslang gültig.
  • Falls Sie nicht getauft sind: Die Taufe ist keine zwingende Voraussetzung für die Kirchenmitgliedschaft. Die Kirche lädt Sie aber herzlich dazu ein und begleitet Sie gerne dabei.

Sie können die Reformierte Kirche jederzeit wieder verlassen. Dazu müssen Sie Ihrer Wohnkirchgemeinde schriftlich den Austritt mitteilen.